1.0 Motorräder
Startberechtigt in der Italia Quattro sind alle Motorräder mit Vierzylindermotor, deren Rahmen und Antriebsaggregat in Italien hergestellt wurde. Es werden zwei Rennläufe ausgetragen, die gemeinsam mit der Sound of Thunder gestartet werden. Die Wertung erfolgt getrennt.
2.0 Technik
2.1. Motor, Getriebe und Fahrwerk müssen in ihrer Basis der Serienfertigung entsprechen.
2.2. Räder: Magnesium- und carbomnfelgen müssen in optisch und technisch einwandfreiem Zustand sein, im Zweifelsfall kann ein Röntgengutachten verlangt werden.
2.3. Reifen: Die Wahl der Reifen ist freigestellt. Die Verwendung von Reifenwärmen ist zulässig.
2.4. Auspuff: Konstruktion freigestellt, max. 105 dBA.
2.5. Treibstoff: max. 102 ROZ
3.0 Lizenzen Eine Lizenz wird nicht verlangt, eine Unfallversicherung wird angeboten.
4.0 Sicherheit
4.1. Hauptständer, Spiegel, Kennzeichen, Halter müssen abgebaut werden.
4.2. Seitenständer müssen entfernt oder gesichert werden.
4.3. Beleuchtungsgläser müssen zum Schutz gegen Splittern abgeklebt werden.
4.4. Die Lenkbewewegung darf nicht behindert werden. Der Lenkeinschlag muss angemessen sein.
4.5. Die Enden der Fußrasten müssen geschlossen und dürfen nicht scharfkantig sein. Beifahrerfußrasten müssen abgeschraubt oder gegen Aufklappen zusätzlich gesichert werden.
4.6. Verkleidungsränder (inkl. Verkleidungsscheiben) dürfen nicht scharfkantig sein.
4.7. Vorder- und Hinterrad müssen durch unabhängige Hebel wirksam zu bremsen sein.
4.8. Alle Fahrzeuge müssen mit einem deutlich kenntlichen Zündunterbrecherschalter/-knopf (auch Zündschloss) ausgestattet sein. Ist dieser nicht vorhanden, wird eine Reißleine um das Handgelenk des Fahrers als hinreichend betrachtet.
4.9. Schrauben und/oder Bolzen an mechanisch hochbelasteten Teilen dürfen nicht aus Leichtmetall sein. Die Radachsen müssen aus Eisenmaterial bestehen.
4.10. Ölablass- und Öleinfüllvorrichtung sowie Ölfilter müssen fest und zuverlässig gesichert werden.
4.11. Unter Überdruck stehende Ölleitungen müssen, wenn sie ausgetauscht wurden, metallverstärkt sein und gepresste oder geschraubte Anschlüsse besitzen.
4.12. Die Antriebskette ist im Bereich von Ritzel und Kettenblatt zu schützen.
5.0 Allgemeines Austragungsbedingungen
5.1. Nenngeld und Fahrzeit sind dem Nennformular der Veranstaltung zu entnehmen.
5.2. Lizenz/Versicherung
Eine Lizenz wird nicht verlangt, eine Unfallversicherung wird angeboten.
5.3. Fahrerkleidung
Bei Trainings und Rennen ist eine einwandfreie Fahrerkleidung erforderlich. Der Fahrerhelm muß jüngeren Herstellungsdatums und zumindest nach ECE 05 oder vergleichbarer Norm geprüft sein. Ein Rückenprotektor ist Pflicht. Helm und Protektor sind bei der Technischen Abnahme vorzuführen.
5.4. Werbung, Aufkleber und Vereinbarungen
Die Höhe der Startnummern sollte mindestens 18 cm betragen. Alle Startnummern müssen deutlich lesbar sein.
5.5. Haftungsverzicht
Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Dies dokumentieren sie mit der Abgabe ihrer Nennung und der Unterzeichnung des Haftungsverzichts.
5.6. Grundlagen
Die Italia Quattro ist gedankliches Eigentum von Art Motor V & A. Den Veranstaltungen liegen uneingeschränkt diese Ausschreibung, die Ausführungsbestimmungen der Rennstrecke und des Veranstalters, Sonderbestimmungen und Nachträge, die seitens von Art Motor V & A und des Sportbike e.V. publiziert werden zugrunde. Eine gewerbliche Betätigung am Rennplatz ist ausschließlich mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung des Veranstalters gestattet. Die Teilnehmer willigen mit Abgabe Ihrer Nennung ein, dass der Veranstalter und/oder die von ihm Beauftragten während der Veranstaltung von ihnen gemachte Fotos honorarfrei und ohne gesonderte Mitteilung verwenden darf.
5.7. Vorbehalte
Aus Gründen der Sicherheit, höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder inhaltlicher Bedenken behalten Art Motor V & A und der Sportbike e.V. sich das Recht vor, erforderliche Änderungen der Ausschreibung und des Reglements vorzunehmen.
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